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Die Organisation Der Deutsche Neufundländer Klub hat an die 2000 Mitglieder (Stand 2005) und ist in 9 Landesgruppen gegliedert. Das oberste Organ ist die von den Mitgliedern gewählte Delegiertenversammlung. Diese übt die Kontrolle über den Vorstand aus, der die Geschäfte des Klubs führt. Der Vorstand wird von den Klubmitgliedern, die dem Vorstand angehörige Richterobfrau von den Zuchtrichtern des DNK gewählt. Der Vorstand gem. BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und der Schatzmeisterin. Das Disziplinarrecht wird vom Vorstand ausgeübt. Um die wichtige Arbeit vor Ort in den Landesgruppen abzustimmen, gehören die Landesgruppenleiter und auch die Obfrau für Erziehung, Ausbildung und Wasserarbeit dem erweiterten Vorstand an. Die Zuchtkontrolle und -beratung erfolgt durch die Zuchtleitung(Zuchtbuchführerin, Hauptzuchtwartin, Richterobfrau). Beratendes Gremium des Vorstandes ist der Zuchtausschuß. Die in den einzelnen Landesgruppen vorhandenen Zuchtwarte stehen dem gesamten Klub zur Verfügung. Der Einsatz wird durch die Landesgruppenleiter ggfl. auch durch die Hauptzuchtwartin bestimmt. In Problemfällen kann ein Mitglied auch den Vertrauensmann einschalten. >>> zurück
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