Das
Dreieck
Bei der Bewegung im Dreieck kann der Richter nacheinander das Gangwerk
des Hundes von hinten, von der Seite und von vorn prüfen. Der
Junior-Händler muß die Form seines Dreiecks so wählen, daß der Richter
ohne Mühe alle drei genannten Ansichten des Hundes gleich ausgiebig
prüfen kann. Dies bedeutet, daß alle drei Seiten des Dreiecks von
annähernd gleicher Länge sein sollen und die dem Richter
gegenüberliegende Seite senkrecht zu dessen Sichtlinie verläuft.
