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Anmeldung zur Zuchtschau

Zugelassen sind nur Neufundländer die in ein von der F.C.I.  anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register  eingetragen sind.
Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie  Hündinnen, die läufig oder sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode sind, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden.
Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt. Er kann sich vertreten lassen. Mit der Meldung erkennt  der Eigentümer die VDH-Zuchtschau-Ordnung als  für sich verbindlich an.
Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden.
Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller  selbst verantwortlich.
Die Ahnentafeln sowie Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen.
Die Aussteller erkennen an, dass Formwertnoten und Plazierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Beleidigung des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Plazierungen sind unzulässig.
Die Veterinärbestimmungen sind zu beachten.

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