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Anmeldung
zur Zuchtschau Zugelassen sind nur Neufundländer die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die läufig oder sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode sind, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden. Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt. Er kann sich vertreten lassen. Mit der Meldung erkennt der Eigentümer die VDH-Zuchtschau-Ordnung als für sich verbindlich an. Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden. Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich. Die Ahnentafeln sowie Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen. Die Aussteller erkennen an, dass Formwertnoten und Plazierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Beleidigung des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Plazierungen sind unzulässig. Die Veterinärbestimmungen sind zu beachten. >>> zurück
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