|
|
| Die
Zuchtbuchstelle § 34 Der Satzung Zuchtbuchstelle 1 . Der DNK unterhält eine Zuchtbuchstelle. 2. Die Aufgaben der Zuchtbuchstelle nimmt der Zuchtbuchführer wahr. 3. Der Zuchtbuchführer führt das Zuchtbuch und das Anhangregister nach den "Regeln für die einheitlich ausgerichtete Zuchtbuchführung im VDH" und gibt das Zuchtbuch möglichst jährlich in gedruckter Form heraus. 4. Die Aufgaben der Zuchtbuchstelle werden im Übrigen in der Zuchtordnung im einzelnen geregelt. 5 . Die Zuchtbuchstelle kann Gebühren erheben. Einzelheiten sind in der Finanzordnung geregelt. >>>
zurück |
Formulare für Züchter im Word-Format Zuchtmitteilung (Wurfanmeldung) Wurfmitteilung Zuchtbuchmitteilung Cystinurietest (Laboklin) | ||||||||||||||||
| Impressum home © Deutscher Neufundländer Klub Kontakt Hilfe Sitemap |