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Zuchtbuchstelle
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Die Zuchtbuchstelle

§ 34 Der Satzung
 
 Zuchtbuchstelle
1 . Der DNK unterhält eine Zuchtbuchstelle.
2. Die Aufgaben der Zuchtbuchstelle nimmt der Zuchtbuchführer wahr.
3. Der Zuchtbuchführer führt das Zuchtbuch und das Anhangregister nach den "Regeln für die einheitlich ausgerichtete Zuchtbuchführung im VDH" und gibt das Zuchtbuch möglichst jährlich in gedruckter Form heraus.
4. Die Aufgaben der Zuchtbuchstelle werden im Übrigen in der Zuchtordnung im einzelnen geregelt.
5 . Die Zuchtbuchstelle kann Gebühren erheben. Einzelheiten sind in der Finanzordnung geregelt.





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Zuchtbuchführerin
Frau
Martina Fischer-Massa, Nachtigallenstraße 3,
46325 Borken,
Telefon 
02861 - 8085270,
FAX 8085271
,
e-mail: zuchtbuchst-dnk@t-online.de


Formulare für Züchter
im Word-Format
Deckmitteilung
Zuchtmitteilung (Wurfanmeldung)
Wurfmitteilung
Zuchtbuchmitteilung
Cystinurietest (Laboklin)




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